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Was versteht man unter einem bizarren Escortservice?

Hinter der Begrifflichkeit Bizarr-Escort verbirgt sich ein Begleitservice, der zunächst einmal sämtliche Annehmlichkeiten der weitverbreiteten, anderen Begleitservices bietet.

So ist es auch hier möglich, eine Begleitperson für einen bestimmten Zeitraum zu engagieren, die einem angenehme Gesellschaft zu bestimmten oder besonderen Anlässen bietet. Beispielhaft seien hier Begleitungen zu Geschäftsessen, Präsentationen, Theaterbesuchen, Messeveranstaltungen, Barbesuchen, Reisen oder auch anderen geschäftlichen Anlässen aufgeführt.

Durchaus möglich ist auch eine Inanschpruchnahme der gewünschten Begleitperson für ein Dinner zu zweit. Sogar die Möglichkeit, Erotikdates durchzuführen, wird geboten.

Jedoch werden nicht nur diese Leistungen von einer Bizarr-Escort angeboten, denn diese Form der Eskorte beeinhaltet eindeutig wesentlich mehr. Die für den Klienten zusätzlichen Annehmlichkeiten zeichnen letztendlich diese besondere Form des Begleitservices aus und machen ihn zu etwas exklusivem, extravaganten.

Begleitung und Ausleben eines Fetisches

Völlig unkompliziert und ohne jegliche Überredungskunst kann der Klient seine Vorstellungen im Allgemeinen und seine konkreten Wünsche im Besonderen bereits im Vorwege anführen und eine entsprechende Begleitperson engagieren.

Zu den konkreten Wünschen könnte beispielsweise das Tragen eines bestimmten, im normalen Alltag eher nicht üblichen Outfits sein. So bevorzugen manche Männer als Outfit ihrer Begleitperson Nahtnylons, Strapsgürtel und Rock. Andere hingegen lehnen das Tragen von Unterwäsche ab oder würden die Begleiterin ihrer Wahl in einem Lackoutfit sehen wollen. Denkbar wäre ebenso das Tragen eines bestimmten Make-up’s, einer besonderen Frisur oder eines besonderen Parfums. Die Umsetzung all dieser – oftmals heimlichen und unausgelebten – Wünsche ist denkbar und möglich. Eine Bizarr-Escort dient somit der Befriedigung der Fetisch-Gelüste des Klienten, welche so vielfältig sein können, wie das Leben selbst.

Es muss hierbei und inbesondere bei bestimmten Fetischen nicht immer zu eindeutigen sexuellen Handlungen zwischen Klienten und Escort kommen. Oftmals geht es vielmehr um die Sache selbst, das heißt, das Ausleben einer bestimmten Vorstellung oder Fantasie, welche unter einer bestimmten Rahmenbedingung spielt.

Doch nicht nur das Befriedigen eines bestimmten Fetisches kann in die Gesellschaft einer Bizarr-Escort führen. Ein gänzlich anderer Beweggrund kann das Ausleben einer devoten oder auch dominanten Neigung sein, bei dem die Begleitperson durch Gestik, Mimik und Handeln unterstützend tätig wird.
Selbstverständlich gibt es jedoch als weitere Variante auch die Kombination des Auslebens seiner Neigung devoter oder dominanter Natur in Verbindung mit der Verwirklichung eines Fetisches.

Begleitservice für devote oder dominante Klienten

Aufgrund vielerlei Umstände kommt es häufig vor, dass im Beruf erfolgreiche Menschen durchaus im Hinblick auf die Sexualität ein devotes, eher unterwürfiges Verhalten an den Tag legen. Die Ursachen hierzu können vielfältig sein. Fakt ist jedoch, daß diese Art von Klienten die Begleitung durch eine dominante Person wünschen.

Sei es dominant durch ihr bloßes Auftreten, durch ihr streng wirkendes Outfit oder gar durch Handlungen, die bis in den sado-masochistischen Bereich gehen können.

Umgekehrt besteht ebenso die Möglichkeit, als Klient seine dominante Ader ausleben zu wollen.
Das Engagieren einer devoten Begleitperson, welche von Beginn an weiß, was sie erwarten kann, ermöglicht auch das Ausleben dieser Neigung. Von verbaler Erniedrigung über Fesselspiele bis hin zu hartem Sado-Masochismus sind auch hier sämtliche Spielarten denkbar.

Wie in einer normalen Partnerschaft auch, ist nahezu alles erlaubt, was gefällt.
Für eine Bizarr-Escort ist lediglich zwingend erforderlich, dass man sich selbst im Vorwege seiner eigenen Wünsche und Neigungen konkret bewusst ist und dementsprechend äußerst, damit eine passende Begleitung später präsent ist. Zum anderen steht jeder Wunsch in Abhängigkeit zu dem zu entrichtenden Honorar.